Immobilien auf Mallorca
Kosmopolitisch, mit viel Flair und Life Style avancierte die Balearen Insel Mallorca zum heißbegehrtesten Domizil für ausländische Investoren. Seit vielen Jahren ist der Run auf Immobilien unaufhaltbar und ein Ende scheint nicht in Sicht. Die ausgezeichnete
Infrastruktur und das breitgefächerte, fast unerschöpfliche Freizeitangebot machen Mallorca für Investoren geradezu magisch anziehend. Die ausländischen Immobilieninvestitionen haben sich in den letzten Jahren verdoppelt. So gilt es nicht nur für Promis als schick, eine Immobilie auf der schönen Mittelmeerinsel ihr Eigen zu nennen, sondern auch für alle anderen ausländischen Zeitgenossen ist es ein Privileg, einen Ferien- oder Residentensitz zu besitzen. Der Immobilienmarkt der Insel ist sehr breit gefächert und erstreckt sich auf Apartments, Reihenhäuser, Dorfhäuser, Stadthäuser, freistehende Villen, Landhäuser, Fincas und Grundstücke. Immobilien gibt es als Neubau oder auf dem Wiederverkaufsimmobiliensektor.
Doch bevor man sich auf die Suche nach Immobilien macht, sind wichtige Hinweise stets wertvoll, und es sind folgende Punkte zu beachten: bei jedem Kauf gilt es, die Eigentumsverhältnisse vorab zu klären. Die geschieht durch die Vorlage einer
Kaufurkunde. Eine weitere Möglichkeit des Eigentumsnachweises ist der Auszug aus dem Grundbuch oder dem Eigentumsregister. Das Einsehen in das Grundbuch klärt darüber auf, ob die jeweiligen Immobilien mit Belastungen von Dritten behaftet sind. Wer Immobilien in Form von bebauten Grundstücken erwerben möchte, der sollte zwingend darauf achten, dass auch die Gebäude im Grundbuch eingetragen sind. Wichtig ist ein Nachweis über die bezahlten Grundsteuern, die ausschließlich auf den Immobilien lasten und auf die Käufer übergehen, ebenfalls die Berechnung der Wertzuwachssteuern. Die Namensüberprüfung des Stromvertrages des Eigentümers ist bei einem Immobilienkauf dringend zu beachten, denn der zuständige Stromversorger schließt keine Verträge mit Immobilien Inhabern von illegalen Bauten ab. Das ist Gesetz. Ein notarieller Kaufvertrag ist ratsam, aber nicht Vorschrift. Es können auf Mallorca für den Kauf von Immobilien auch privatrechtliche Kaufverträge mit dem Eigentümer abgeschlossen werden. Dies zieht aber bei Nichteinhaltung seitens des Käufers oder Verkäufers von Immobilien eine gerichtliche Auseinandersetzung und eine Schadensersatzklage nach sich.
Bei Reservierungen oder Kaufoptionen auf Immobilien sind 10% der Kaufsumme als Anzahlung üblich. Der jedoch sicherste Weg zum Erwerb von Immobilien auf Mallorca ist der notarielle Kaufvertrag. Er ermöglicht problemlos und sorgenfrei den Eintrag der
erworbenen Immobilien in das spanische Eigentumsregister. Der Notar prüft auch vorab die Eigentumsverhältnisse durch die Einholung eines Auszuges aus dem Grundbuch. Käufer von Immobilien bezahlen 7% Immobilienerwerbssteuer, die vom eingetragenen Kaufpreis errechnet werden. Die 7 % Steuer gilt ausschließlich für Wohnimmobilien oder unbebaute Grundstücke mit einer rechtsgültigen Baugenehmigung, nicht für unbebaute Grundstücke ohne Baugenehmigung. Diese werden mit einer 16%tigen Steuer belegt. Die noch zusätzlich zu entrichtenden 3% Erwerbskosten setzen sich zusammen aus den Notarskosten, der Eintragung ins Grundbuchregister und den damit verbundenen Stempeln. Die Wertzuwachssteuer ist vom Verkäufer zu bezahlen.